Kritik des Verfahrens: ja.
Aber: kein Applaus für Scheiße!
AG „No Tears for Krauts“
06/2023
#wirsindnichtlina
Heute wollte der Stura der Uni Halle die AG Antifa auflösen. Die Chancen standen aufgrund der Mehrheitsverhältnisse gut. Deshalb fanden sich vor der Sitzung 130 bis 140 Leute zusammen, um zu protestieren und das Hauptgebäude der Universität, in dem die Sitzung stattfinden sollte, mit Transparenten zu blockieren. Als die ersten Stura-Mitglieder eintrafen, wurden sie u.a. mit „Nazis raus!“ begrüßt: Wer eine Antifa-Gruppe, die seit mehr als 25 Jahren kontinuierlich gegen alle Arten des Antisemitismus, Neonazis, Fremdenfeindlichkeit und andere antiaufklärerische Entwicklungen angeht und antifaschistische Strukturen gerade aufgrund ihrer Anbindung an den Stura immer deutlich gestärkt hat, betreibt objektiv Anti-Antifa-Arbeit. An diesen Vorwurf müssen sich die entsprechenden Stura-Fraktionen, ihre Mitglieder und Mitläufer gewöhnen.
Die Hauptprotagonisten des Verbotsantrags (eine Koalition aus Offener Linker Liste, Juso-Hochschulgruppe und Grüner Hochschulgruppe) wirkten jedenfalls konsterniert; die Versuche einen anderen Raum zu erhalten, schlugen fehl – vielleicht auch, weil sicherheitshalber auch einige andere Uni-Gebäude blockiert wurden. Letztendlich begrüßte der Stura-Vorsitzende Anton Borrmann (keine Namenswitze!) von der Offenen Linken Liste die Polizei, damit sie den friedlichen Protest auflöst und den Uniplatz räumt. Die Beamten konnten sich allerdings nicht dazu durchringen, eventuell deshalb, weil der Aufwand zu groß gewesen wäre, eventuell auch, weil es keine Rechtsgrundlage gab. Auch wenn Borrmann, Felix Stock und wie sie alle heißen immer wieder unter Beweis stellen, dass sie anderer Meinung sind, muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Als sich nach anderthalb Stunden so viele Stura-Mitglieder entfernt hatten, dass die Sitzung nicht mehr beschlussfähig gewesen wäre, wurde die Blockade aufgegeben und eine kurze Spontandemonstration durchgeführt. Hier tat die Polizei, was sich Borrmann, Stock und Co. schon früher gewünscht hätten: Sie knüppelte in den Demozug und versuchte die Transparente zu beschlagnahmen. Wir haben den Angriff erfolgreich abgewehrt, die Transparente konnten in Sicherheit gebracht werden. Ein Genosse wurde wegen vermeintlichem Widerstand gegen die Staatsgewalt kurzzeitig festgenommen, ist aber wieder auf freiem Fuß.
Das Fazit: Die Blockade war erfolgreich, die Anti-Antifa im Stura wurde mit Protesten konfrontiert und die Auflösung der AG Antifa konnte verschoben werden. Dieser Erfolg wird allerdings nicht lange andauern. Die treibenden Kräfte des Verbots-Antrags werden vermutlich demnächst eine Online-Sturasitzung einberufen, um Proteste zu verhindern. So geht Demokratie. Das Verbot der AG Antifa und die Gleichschaltung des Stura sollen auf jeden Fall so schnell wie möglich durchgeführt werden. Wir hoffen fest darauf, dass die AG Antifa weitermacht, ob im oder außerhalb des Stura. Antifaschismus lässt sich nicht verbieten: weder von säuberungswütigen studentischen Sozialdemokraten und Grünen, die sich hier schon mal auf ihre spätere Rolle als Personalchefs, Propagandisten der weiteren Verschärfung von Hartz 4 oder Gazprom-Aktionäre vorbereiten, noch von den knüppelnden Polizisten, die sie zu ihrer Unterstützung rufen.
Wer hat uns verraten?
Sozialdemokraten.
Wer war mit dabei?
Die grüne Partei!
Antifas aus Halle
Stellungnahme zur Auflösung des AK Antifa im Stura der Uni Halle
(AG Antifa, 19.07.2022)
Solidaritätserklärungen mit der AG Antifa
(AG Antifa, 07 / 2022)
Artikel in der JungleWorld Ausgabe 2024/06 über die Denunziationskampagne gegen die AG Antifa und andere antifaschistische Gruppen und die damit im Zusammenhang stehende ausführliche Polizeiarbeit von Mitgliedern des Studierendenrats und Kandidaten für die Stadtratswahl in Halle.
»Vor wenigen Tagen ist die 25. Bonjour Tristesse als Sonderausgabe erschienen. In dieser Ausgabe veröffentlicht die Redaktion sowohl die Vorträge der Referenten der AG Antifa, die Anlass für einen Auflösungsantrag gegen den Stura-Arbeitskreis waren, als auch eine Reihe ausgewählter Texte, die die totalitären Entwicklungen in und um den hallischen Stura dokumentieren.« (facebook.com/redaktionbonjourtristesse/)
Das gedruckte Heft liegt an den bekannten Orten in Halle und Leipzig aus.
Download [PDF] Bonjour Tristesse 25/2022
Bereits vor einigen Tagen hat die Bahamas-Redaktion einen Text zu den deutschen Reaktionen auf den Ukraine-Krieg und deren Ursachen geschrieben. Eine Leseempfehlung:
Klara Stock und Co.: Holocaustrelativierung light.
Bonjour Tristesse (Halle), 12.11.2021
Im Studierendenrat der Universität Halle wird über den Arbeitskreis Antifaschismus gestritten.
Junge Welt, Ausgabe vom 19.11.2021, Seite 2 / Inland
Ein Gespräch mit der AG Antifa über den Versuch, ihren Arbeitskreis in der Uni Halle aufzulösen.
Jungle World, Nr. 47–2021
Die Bekämpfung von Rechtsextremismus ist integraler Bestandteil des Zusammenlebens in der Bundesrepublik geworden. Deshalb mögen sich staatliche Behörden, die Zivilgesellschaft und die dazugehörige Antifa dieses Themas annehmen. Auch der aktuell zu Ende gegangene Prozess gegen den geltungssüchtigen Schreihals Sven Liebich – u.a. angeklagt wegen Volksverhetzung und Beleidigung – ist vor diesem Hintergrund nicht mehr als ein Fliegenschiss. Dies zumal der enervierend umtriebige Liebich mit seiner Großmannssucht eher ein Fall für eine psychiatrische Behandlung denn ein Gegner in einer politischen Auseinandersetzung ist. Aufgrund einer Vielzahl von Delikten wurde er nun vom Amtsgericht angeklagt und in neun von elf Anklagepunkten für schuldig befunden. So what?
Skandalös am Gerichtsverfahren ist aber einer der Punkte, der in den Schuldspruch Eingang gefunden hat. Denn Liebich ist auch wegen der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen nach § 166 StGB verurteilt worden. Beweismittel ist ausgerechnet der auf einem Aufkleber abgebildete Prophet Mohammed. Das Motiv der Karikatur – konzipiert im Layout eines Fahndungsplakats – ruft zur Ergreifung Mohammeds wegen verschiedener von ihm begangener Verbrechen auf. Der zuständige Richter erklärt hierzu im Urteil: „Der Kunstfreiheit sind durch das Wertesystem des Grundgesetzes Grenzen gesetzt.“ Bei der Darstellung Mohammeds stehe „die beschimpfende, verächtlich machende Äußerung im Vordergrund.“ Zudem begründet der Richter, das Vertrauen in die Religionsfreiheit werde erschüttert, wenn eine solche Darstellung ungestraft möglich sei. Sticker-Motive mit expliziten Gewaltaufrufen scheinen hingegen weniger problematisch zu sein.
Mit anderen Worten: Es steht unter Strafe, Mohammed verächtlich zu machen, da dies potentiell zur Störung des öffentlichen Friedens führen kann. Bemerkenswerterweise hat sich bei der Verurteilung Liebichs niemand über die völlige Preisgabe der Religionskritik beschwert. Weder eine Einzelperson noch ein Vertreter einer der den Prozess beobachtenden linken Gruppen sieht sich veranlasst, für das elementare Recht auf Religionskritik einzustehen, das seit der Aufklärung zum Standard-Repertoire linker Politik gehört.
Hätte der zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilte Liebich Jesus von Nazareth verächtlich gemacht, würde das kaum als Straftatbestand gewertet werden, schließt die Verunglimpfung des christlichen Propheten doch eine „abstrakte Gefährdungslage“ aus. Exemplarisch hierfür steht ein Urteil aus dem Jahr 2012: Seither ist es legitim, die katholische Kirche als „Kinderficker-Sekte“ zu bezeichnen, auch weil niemand befürchtet, dass dadurch der öffentliche Friede gestört würde. Ergo: Mangel an Affektregulationsfähigkeit und ein Hang zum Schwarz-Weiß-Denken seitens der moslemischen Fans steigern die Wahrscheinlichkeit dafür, eine Karikatur als Auslöser einer abstrakten Gefährdungslage einzustufen.
Da Liebich aber Mohammed verhöhnt, schafft es diese relativ harmlose Karikierung des kriegslüsternen Propheten – dessen Lebensgeschichte sich beim besten Willen kaum aufputzen lässt und jede Mohammed-Karikatur dessen reale Grausamkeit gegenüber Ungläubigen verharmlost – bis in den Urteilsspruch. Obwohl Liebichs negative Darstellung von Mohammed einem persönlichen Hass auf alles Fremde entspringt, ist die in der Abbildung verdichtete Aussage doch von der persönlichen Intention des Karikaturisten zu trennen, sofern das Gesetz weiterhin ohne Ansehen der Person Recht spricht.
Wenn die Karikierung von Mohammed per se einen Straftatbestand erfüllt, steht die Rechtsprechung vor einem Dilemma: Nicht die Karikaturen in Jyllands-Posten (2005) oder Charlie Hebdo (2015) sind das Problem, sondern diejenigen, die infolgedessen meinen, berechtigt zu sein, den öffentlichen Frieden massiv zu stören, zur Tötung von Karikaturisten aufzurufen oder sogar deren Hinrichtung zu vollstrecken. Die Verspottung Mohammeds unter Strafe zu stellen, weil dessen treueste Anhänger ein stark ausgeprägtes Ehrgefühl sowie eine äußerst kurze Zündschnur haben, ist gleichbedeutend mit einer Verkehrung von Ursache und Wirkung. Zu Ende gedacht heißt das, dass nach § 166 StGB schon die Befürchtung einer Störung des öffentlichen Friedens Auslöser eines Verbots sein würde.
Wenn sich die bundesrepublikanische Rechtsprechung weiterhin den willkürlichen „Gemeinschaftsstandards“ von Facebook annähert – und damit das weiter ausdehnt, was als Erfüllung des Straftatbestands Hatespeech gilt –, kommt das auch einem Verrat an denjenigen gleich, die – wie die Redakteure von Charlie Hebdo – ein anderes Verständnis davon haben, ob sich grundsätzlich immer eine klare Grenze zwischen aufklärerischen Stilmitteln der Satire, Parodie und Polemik auf der einen Seite und der Beschimpfung des politischen Islam auf der anderen Seite ziehen lässt. Ging der Ermordung der Charlie-Hebdo-Karikaturisten nicht die Straftat voraus, Mohammed karikiert zu haben und dadurch den Anschlag provoziert zu haben? War die Abschlachtung Theo van Goghs gerechtfertigt? Und wie war das mit der Freiheit der Andersdenkenden? Wer die sogenannte Religion des Friedens realistischerweise als tyrannisch und barbarisch bezeichnet, gilt schon lange als Rassist. Nun drohen ihm auch juristische Konsequenzen. Das zu kritisieren haben sowohl jene verpennt, die gerne die Presse- und Meinungsfreiheit anmahnen, als auch die Linke in Halle und anderswo.
Ihre NTFK Halle
Am 25. Juni 2019 hielt Dr. David Ranan auf Einladung der Friedrich‐Ebert‐Stiftung einen Vortrag unter dem Titel »Wehrhafte Demokratie? Israel nach der Wahl und die Rolle des Militärs in der Gesellschaft« (Halle, 25. Juni 2019). Wir haben davor folgendes Flugblatt verteilt:
[PDF] Flugblatt: Über gute und böse Juden
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen sicherlich nicht entgangen ist, befindet sich die Sozialdemokratie in der größten Krise der Nachkriegszeit. Bei den anstehenden Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen wird voraussichtlich nur jeder zehnte Wähler sein Kreuz bei der SPD setzen, die einmal den Ruf hatte, die Partei des kleinen Mannes zu sein. Dennoch geht alles weiter seinen Gang.
Als Promotionsagentur der SPD ist die parteinahe Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) merklich vom Niedergang der Sozialdemokratie betroffen. Während aber die SPD weiterhin munter das Personalkarussell dreht, um die Persönlichkeit mit dem nötigen Charme ausfindig zu machen, die das verloren gegangene Vertrauen der Wähler wiedererweckt, dokumentiert die politische Bildungsarbeit der FES einen Zustand ausufernder geistiger Verwahrlosung. Dies wird nicht zuletzt an ihrem instrumentellen Verhältnis zu Juden deutlich, das repräsentativ für die Sozialdemokratie ist. Weiterlesen
Am 11. Juli 2019 soll der Judenhasser und erklärte Feind Israels Talib Kweli im Tanzklub Drushba (Halle) auftreten. Der Musiker unterstützt die BDS-Bewegung («Boycott, Divestment and Sanctions»), eine Organisation, die zum Boykott Israels aufruft, das Land als Apartheidsstaat deklariert und das Existenzrecht Israels in Frage stellt. Der Deutsche Bundestag hatte unlängst BDS als antisemitisch eingestuft. Kweli wirft dem Bundestag sogar vor, sich durch diese Entscheidung mit dem Faschismus einzulassen. Er argumentiert mit einer „weißen Vorherrschaft“ und „weißen Juden“, die gemeinsame Sache mit Nazis und dem Ku-Klux-Klan machen würden.
Wir fordern die Betreiber des «Klub Drushba» auf, das Konzert mit Talib Kweli abzusagen. Kein Verständnis haben wir dafür, dass Aktivisten, die in rassistische, antisemitische und hetzerische Aktionen sowie BDS-Kampagnen verwickelt sind, eine Bühne geboten wird. Die Betreiber der Drushba müssen sich überlegen, ob sie im Gegensatz zu Veranstaltern aus Düsseldorf und München antisemitischer Propaganda öffentlichen Raum verschaffen wollen.
Der Redebeitrag, den wir kurz vor Weihnachten bei der Kundgebung vor der Moschee in der Leipziger Roscherstraße gehalten haben, hat offensichtlich eingeschlagen. Laut einigen Internetrittern, denen die Facebook-Aufmerksamkeitsökonomie längst in Fleisch und Blut übergegangen ist, verderben wir mit solchen Texten die Islamkritik; andere sahen durch uns gleich die Opfer des islamischen Terrors verraten. Aber auch von einigen Freunden kam Kritik. Und das ist gut so. Denn (1.) bietet uns diese Kritik die Möglichkeit, einige der Dinge, die in unserem recht eilig entstandenen Redebeitrag notgedrungen zu kurz kommen mussten, auszuführen. (2.) glauben wir, dass zumindest einige der von Freunden vorgebrachten Kritikpunkte tatsächlich diskutiert werden sollten. Weiterlesen